Sicherung der Zukunft der Laurentius-Schule

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Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Rat der Stadt Niederkassel sprechen sich für eine fortbestehende kommunale Trägerschaft der Förderschule in Niederkassel aus und beantragen, den folgenden Beschluss durch den Rat der Stadt Niederkassel zu fassen:

  1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, vertiefende Kooperationsgespräche mit anderen kommunalen Schulträgern zu führen, um eine Lösung für die zukunftsgerichtete Sicherung und Weiterentwicklung der Förderschule in Niederkassel in kommunaler Trägerschaft zu finden. Neben dem Rhein-Sieg-Kreis und den kreisangehörigen Kommunen sollen auch Kooperationsmöglichkeiten mit den angrenzenden Städten Köln und Bonn geprüft werden.
  2. Um langfristig den Erhalt einer Förderschule mit allen bisher in der Laurentiusschule angebotenen drei Förderschwerpunkten im Stadtgebiet Niederkassel zu sichern, wird die Verwaltung beauftragt, eine Machbarkeitsuntersuchung für einen Neubau einer solchen Förderschule im unmittelbaren Umfeld des Schulzentrums Nord zu erstellen oder zu beauftragen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Schulaufsichtsbehörde des Landes zu prüfen, wie bis zu einer langfristigen Lösung der Schulbetrieb in der Laurentius-Schule in Mondorf unter Beachtung der gesetzlichen Ansprüche an die baulichen Voraussetzungen (z.B. Mindestgröße) gesichert werden kann. Dazu ist zu prüfen, ob es im Stadtgebiet von Niederkassel oder in umliegenden Gemeinden Räume gibt (z.B. in anderen Schulen, leerstehenden Gewerbeflächen etc.), die für die Beschulung genutzt werden können, oder kurzfristig umgebaut oder errichtet werden können, damit bei Bedarf ein Teilbereich des Unterrichts der Laurentius- Schule außerhalb der jetzigen Schulgebäude stattfinden kann.

 

Begründung:

Die Verwaltung hat erklärt, dass der Bestand der Laurentius-Förderschule in Niederkassel- Mondorf gefährdet ist, da nach der derzeitigen Landesverordnung zum Betrieb einer Förderschule mit den Förderschwerpunkten emotional-sozial, Lernen und Sprache für die Primarstufe und die Sekundarstufe I (Grundschule + Mittelstufe) eine Mindestschülerzahl von einhundertzwölf Schülern erreicht werden muss. Diese Schülerzahl kann derzeit weder mit den in Niederkassel wohnenden Kindern erreicht werden, noch bietet das bestehende Gebäude die räumlichen Möglichkeiten, um diese Schülerzahl unterzubringen.

Die Idee, die Schulträgerschaft an einen privaten Träger abzugeben, um die Mindestgrößenverordnung zu umgehen, ist gescheitert, da lediglich ein kirchlicher Träger dazu in der Lage wäre und der in Frage kommende katholische Träger insbesondere von den betroffenen Eltern und Lehrern der Laurentiusschule abgelehnt wird. Bei der Übernahme durch den katholischen Träger wäre somit zu befürchten, dass die Akzeptanz in der Elternschaft und die Konsistenz in der pädagogischen Arbeit leiden würden. Außerdem müsste der neue Träger auf dem angespannten Personalmarkt gegebenenfalls ein komplett neues Kollegium an geeigneten Sonderpädagogen suchen und finden.

Das Schulgesetz NRW legt in § 78 fest, dass die im Gesetz benannten Schulträger (Gemeinden, Kreise und Landschaftsverband) gemeinsam mit dem Land für eine zukunftsgerichtete Weiterentwicklung der Schulen verantwortlich sind. Es wird ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass Gemeinden und Gemeindeverbände sich zu Schulverbänden zusammenschließen können.

Um langfristig dem gesetzlichen Ziel der zukunftsgerichteten Weiterentwicklung der Schulen in Niederkassel im allgemeinen Bildungsbereich, in der sonderpädagogischen Förderung und beim gemeinsamen Lernen nachzukommen, bietet es sich an, einen Neubau für die Förderschule nach den gesetzlichen Ansprüchen in unmittelbarer Nähe zu den allgemeinen Schulen am Schulzentrum Nord zu errichten. So kann dort die schulische Infrastruktur (z.B. Sporthalle) mitgenutzt werden und die kurzen Wege erleichtern den Austausch und mögliche Kooperationen zwischen Regel- und Förderschule.

 

Antrag “Sicherung der Zukunft der Laurentius-Schule“ hier als PDF