Laue Abende – gute Laune: SPD fördert Außengastronomie

Die Gastronomie gehört zu den größten Opfern der CORONA-Krise und es ist nicht abzusehen, wann und ob sie sich wieder von den massiven und existenzgefährdenden Einschränkungen erholen wird. Die Sozialdemokraten halten es für dringend geboten, Gastronomen mehr Möglichkeiten zu schaffen, wieder Einnahmen zu erzielen. In unserem Fokus, so SPD-Vizebürgermeister Matthias Großgarten, steht dabei die Außengastronomie. Dort ist das Ansteckungsrisiko geringer und die Menschen gehen mit einem sicheren Gefühl in ihre Lieblingslokale.

In Niederkassel, so Großgarten, wird die Außengastronomie sehr einschränkend gehandhabt. Meist ist um 22 Uhr ‚Zapfenstreich’. An warmen Sommertagen, wo die Nachbarn noch bis nach Mitternacht im Freien sitzen, ist dies für viele Gastronomen völlig unverständlich. Vor allem, da der Landesgesetzgeber eindeutig vorgesehen hat, dass Außengastronomie im Grundsatz bis 24 Uhr geöffnet haben soll. Nur, wenn dies die nachbarschaftlichen Umstände untragbar machen, soll die Nachtruhe für Außengastronomie auf 22 Uhr vorgezogen werden – so die gesetzliche Grundlage.

Die Sozialdemokraten beauftragen die Verwaltung, so SPD-Fraktionschef Friedrich Reusch, einheitliche Öffnungszeiten der Außengastronomie in Niederkassel bis 24 Uhr an Freitagen und Samstagen zuzulassen.

Natürlich bleibe es dabei, so Reusch, die Beeinträchtigung der Nachbarschaft in zumutbaren Grenzen zu halten.

Landesimmissionschutzgesetz

§ 9 (Fn 22)
Schutz der Nachtruhe

(1) Von 22 bis 6 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

(2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für

1. Ernte- und Bestellarbeiten zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 22 und 23 Uhr,

2. die Außengastronomie zwischen 22 und 24 Uhr. Die Gemeinde soll den Beginn der Nachtruhe außerhalb von Kerngebieten, Gewerbegebieten, Sondergebieten für Freizeitparks, des Außenbereichs sowie von Gebieten nach § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch mit entsprechender Eigenart der näheren Umgebung bis auf 22 Uhr vorverlegen, wenn dies zum Schutz der Nachbarschaft geboten ist. Dies kann auch im Wege der ordnungsbehördlichen Verordnung erfolgen.