Antrag: Regelung Außengastronomie

Antrag für die Sitzung des Hauptausschusses am 11. März 2021:

Wir beauftragen die Verwaltung, einheitliche Öffnungszeiten der Außengastronomie in Niederkassel bis 24 Uhr an Freitagen und Samstagen zuzulassen.

Begründung

Die Gastronomie gehört zu den größten Opfern der CORONA-Krise und es ist nicht abzusehen, wann sie sich wieder von den massiven und existenzbedrohenden Einschränkungen erholen wird.

Daher sollte es auch in unser aller Interesse sein, Gastronomen Möglichkeiten zu schaffen, wieder Einnahmen zu erzielen. In unserem Fokus steht dabei die Außengastronomie. Dort ist das Ansteckungsrisiko geringer und die Menschen gehen wieder mit einem sicheren Gefühl in ihre Lieblingslokale.

In Niederkassel wird die Außengastronomie sehr einschränkend gehandhabt. Meist ist um 22 Uhr ‚Zapfenstreich’. An warmen Sommertagen, wo die Nachbarn noch bis nach Mitternacht im Freien sitzen, ist dies für viele Gastronominnen und Gastronomen völlig unverständlich. Vor allem, da der Landesgesetzgeber eindeutig vorgesehen hat, dass Außengastronomie im Grundsatz bis 24 Uhr geöffnet haben soll. Nur, wenn dies die nachbarschaftlichen Umstände untragbar machen, soll die Nachtruhe für Außengastronomie auf 22 Uhr vorgezogen werden – so die gesetzliche Grundlage.