SPD sieht Probleme im ruhenden Verkehr

Eheleute Koch, Friedrich Reusch Bild: SPD

Nicht jedem ist bekannt, dass in vielen innerörtlichen Straßen generell Park- und Halteverbot besteht. Unterhalb eines Straßenquerschnitts vieler innerörtlicher Straßen von 4,70m wird es eng! Die gesetzliche Restfahrbahnbreite muss 3,05m betragen – gemessen von der Außenkante des Außenspiegels bis zur gegenüberliegenden Fahrbahnkante, um die Durchfahrt von Müllfahrzeugen und Feuerwehr (2,55m sowie beidseitig 25cm) zu ermöglichen.

Breite Fahrzeuge sind dort vom Parken ausgesperrt. Bei parkenden Kleinwagen geht es aber um Zentimeter. So in Ranzel im Sonneberger Weg. Marina Koch, Besitzerin eines Kleinwagens (1,60cm breit) erhielt kürzlich ein ‚Knöllchen’, weil sie nur 2,93m Raum gelassen hat. Das wollte sie nicht unwidersprochen hinnehmen. SPD-Fraktionschef Friedrich Reusch kam dazu, um nachzumessen: als verbleibende Durchfahrtbreite blieben nach ihrer Messung 3,10m. Frau Koch hat Einspruch gegen das Knöllchen eingelegt.

Es ist sicherlich nicht die vornehmste Aufgabe von Kommunalpolitikern, so Reusch, sich um ausgestellte Verwarnungen zu kümmern, aber da es hier um Zentimeter geht und außerdem um ein Problem, was viele Straßen in Niederkassel betrifft, sei es angebracht, das Thema bei Rat und Verwaltung und in der Öffentlichkeit anzusprechen.

 

 

Infoblatt_Stadt_Parken