Antrag: Bebauungsgebiet Deutzer Straße ehemals Firma Hess

Antrag: Der Ausschuss soll darüber entscheiden, ob die Bebauung im Bereich der ehemaligen Firma Hess an der Deutzer Straße durch einen Bebauungsplan geregelt werden soll oder ob ein Verfahren nach § 34 Baugesetzbuch durchgeführt werden soll. Hierzu stellt die Verwaltung die Planung dem Ausschuss vor.

Begründung:

Die Aufgabe des Planungsausschusses ist es, das Stadtbild zu gestalten und Bebauung nach gesellschaftlich wünschenswerten Aspekten zu organisieren, auch entgegen wirtschaftlichen Einzelinteressen. Zu diesem Zweck sind Bebauungspläne maßgebend. Große Flächen, die entwickelt werden, vor allem im innerstädtischen Bereich, sollten deswegen im Fachausschuss beraten werden. Da es sich hier um eine derartige Fläche handelt, die bisher der reinen gewerblichen Nutzung unterliegt, halten wir es für angebracht, dass der Ausschuss über die zukünftige Entwicklung berät.

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