Begründung:
Die Aufgabe des Planungsausschusses ist es, das Stadtbild zu gestalten und Bebauung nach gesellschaftlich wünschenswerten Aspekten zu organisieren, auch entgegen wirtschaftlichen Einzelinteressen. Zu diesem Zweck sind Bebauungspläne maßgebend. Große Flächen, die entwickelt werden, vor allem im innerstädtischen Bereich, sollten deswegen im Fachausschuss beraten werden. Da es sich hier um eine derartige Fläche handelt, die bisher der reinen gewerblichen Nutzung unterliegt, halten wir es für angebracht, dass der Ausschuss über die zukünftige Entwicklung berät.
